Statuten des Vereins
„Band of Brothers“ (BoB)
Art 1. Name und Sitz
Der Name des Vereins: „Band of Brothers“ gründet auf der Idee der Gründungsmitglieder, ihr Interesse an militärischen Operationen des 20. und 21. Jahrhunderts zu benennen.
Der Name lehnt sich an der Fernseh-Serie „Band of Brothers“ an.
Der Sitz desVereins befindet sich in Oberstocken, Kt.Bern.
Der Verein wurde am 26.11.2011 gegründet.
Art 2. Geschichte und Zweck
2.1 Zweck
Band of Brother`s wurde von Männern mit einem christlichen Hintergrund gegründet. Ihnen dient das Leben von Jesus als Vorbild, welcher bedingungslose Nächstenliebe und Toleranz vorgelebt hat. Trotzdem ist unser Verein für Männer aller Konfessionen und Religionen offen. Bedingungen sind lediglich die Freude an Kameradschaft, echten Freundschaften, der Wunsch ein Abenteuer erleben zu dürfen oder das Interesse an den historischen Hintergründen des 2. Weltkrieges. Nicht erwünscht sind bei uns Männer, welche eine intolerante oder ausgrenzende Meinung haben über anders denkenden Menschen, gegenüber anderen Religionen oder gegenüber Personen anderer ethnischer Herkunft. Wir tolerieren keine Form von Antisemitismus oder Ausländerfeindlichkeit.
Band of Brother`s orientiert sich an der Geschichte der „101 Air Borne Division“ der US Army und der Geschichte des 2. Weltkriegs im Gesamten. Es geht dabei nicht um Kriegsverherrlichung, ganz im Gegenteil! Wir leben mit diesem Verein eine Dankbarkeit aus gegenüber all den Soldaten der Alliierten, welche gegen den Antisemitismus und die Menschenverachtung der Nazis gekämpft haben. Wir wollen nicht vergessen, dass wir dank diesen Männern heute ein freies Europa sind.
Der Verein ist politisch neutral und distanziert sich klar von irgendwelchen extremen politischen und rassistischen Ansichten!
Wir distanzieren uns vom ungefilterten „Rambo-Gedanken“!
Die Formen der Anlässe können z.B. eine Reise zu militärhistorischen Orten beinhalten, gemütliche Austauschrunden mit Vorträgen, Filmen, gemeinsamem Essen etc. und/oder das Planen und Durchführen von Outdoor- Übungen, welche militärische Elemente wie Aufklärung, Biwak, Nachrichtenübermittlung, Kartenlesen etc. beinhalten. Bei all diesen Formen steht das gemeinsame Erleben und die Kameradschaft vor der Leistung.
Da wir unsere Hauptaktivitäten im Wald ausüben, ist uns der Erhalt der Natur besonders wichtig. Die Natur, insbesondere der Wald ist für viele Personen ein Erholungsgebiet und soll es auch bleiben. Daher sind wir darauf bedacht,
- dass wir das Gelände wieder so verlassen, wie wir es vorgefunden haben.
- dass wir biologisch abbaubare BBs (Airsoftkugeln) verwenden.
- dass wir die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um ein Gelände bespielen zu können.
2.2 Ziel
Art. 3 Vereinsorgane
3.1 Mitgliederversammlung Band of Brothers
ist oberstes Organ. Die Mitgliederversammlung
- wählt den Vereinspräsidenten, den Vizepräsidenten, den Stabschef sowie den Beisitzer Kassier und Beisitzer Logistik.
- gibt jährlich das Budget und damit den Mitgliederbeitrag für das kommende Vereinsjahr frei
- entscheidet abschliessend über die an der HV getroffenen/vorgestellten Abschlüsse durch ein geeignetes Wahlverfahren.
3.2 Vereinspräsident
Der Vereinspräsident wird zweijährlich durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Er ist Vorstandsmitglied und
- führt die Versammlungen
- koordiniert die Termine
- koordiniert die Vorbereitungen der Übungen
- stellt den Revisorenbericht in geeigneter Form der Mitgliederversammlung vor.
- ist für die Kommunikation mit Medien (Zeitungen, Radio, Fernsehen) zuständig.
3.2 Vereinspräsident
Der Vizepräsident wird zweijährlich durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Er ist Vorstandsmitglied und
- stellvertretender Vereinspräsident
3.4 Stabs-Chef
3.5 Kassier
Der Kassier wird zweijährlich durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Vereinskasse.
Er ist als Beisitzer kein direktes Vorstandsmitglied, hat aber Mitspracherecht bei sämtlichen finanziellen Sachverhalten.
3.6 Logistiker
Der Logistiker wird zweijährlich durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er führt, budgetiert und organisiert
die Verpflegung der Vereinsanlässe und Verwaltet das entsprechende Inventar. Er ist als Beisitzer kein direktes
Vorstandsmitglied, hat aber im Rahmen seines Verantwortungsbereiches Mitspracherecht.
3.7 Executive Commanders (EC)
Die Executive Commanders werden durch den Vorstand nach Bedarf gewählt.
Sie übernehmen spezifische Aufgaben wie beispielsweise
- Organisation Events
- Gemeinschaftspflege
- Logistik
Die Executive Commanders organisieren sich selbstständig in ihren Aufgabenbereichen.
3.8 Revisoren
Art 4. Mitglieder (Aufnahme / Austritt / Ausschluss)
Vereinsmitglieder sind verpflichtet,
- Mehrheitsentscheide zu akzeptieren, sich an die Statuten des Vereins und an die geltenden Regeln von Sitte und Anstand zu halten.
- bei Übungen den Sicherheitsbestimmungen der Übungsleitung unbedingt Folge zu leisten.
4.1. Aufnahme
Der Verein wirbt nicht öffentlich für neue Mitglieder. Interessenten müssen einem bestehenden Mitglied bekannt sein!
Das Mindestalter für den Beitritt beträgt 18 Jahre.
Eine Ausnahme besteht für Väter, die ihre Söhne mitnehmen. In diesem Fall beträgt das Mindestalter für den Sohn 16 Jahre. Die Söhne dürfen nur mit Begleitung ihres Vaters an den Vereinevents teilnehmen.
Nach der Anmeldung erhält das neue Mitglied den Status „Anwärter“. Die definitive Aufnahme als Vereinsmitglied erfolgt durch eine Beförderungszeremonie.
4.2. Ausschluss
4.3. Austritt
4.4. Material
Art. 5 Airsoft-Waffen
Zu den Übungen sind nur Airsoft-Waffen zugelassen, die vom Vereinspräsident freigegeben wurden. Dies erfolgt, damit
- privates „Wettrüsten“ mit immer stärkeren Waffen verhindert
- Chancengleichheit auf beiden Seiten gewährleistet
- und geeignete Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrillen) aufgrund der Schusskraft ausgewählt
werden kann.
Sämtliche Airsoftwaffen unterliegen dem Schweizerischen Waffengesetz. Die Mitglieder werden jeweils bei Übergabe einer Airsoftwaffe des Vereins auf die wichtigsten Regeln im Umgang mit Airsoftwaffen schriftlich aufmerksam gemacht.
Für private Airsoftwaffen übernimmt der Verein keine Haftung.
Die Meldung beim kantonalen Waffenbüro bei leihweiser Übergabe einer Airsoftwaffe an unmündige Personen gemäß Art. 11a des Waffengesetzes erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter.
Art 6 Organisation
Der Verein ist grundsätzlich demokratisch geführt. Mindestens jährlich ist eine Mitgliederversammlung durchzuführen, in der über die mind. 1 Woche im Voraus bekannten Traktanden diskutiert und Entscheidungen durch Handheben (absolutes Mehr der Anwesenden) beschlossen wird.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vereinspräsidenten oder durch Vereinsmitglieder nach geltendem Recht einberufen werden. Sie werden rechtzeitig durch den Vereinspräsidenten angekündigt.
Art 7 Mittel
Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliederbeitrag (max. CHF 200.-). Durch den Mitgliederbeitrag werden grundsätzlich die anfallenden Kosten der Übungen gedeckt. Bei der mehrtägigen Übung und Ausflügen/Reisen wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben.
Mitarbeiter des Küchenteams sowie Mitglieder unter 18 Jahren zahlen den halben Mitgliederbeitrag.
Die Teilnahme an Übungen kostet für Gäste (keine Vereinsmitglieder) mind. 200.-, max. den doppelten Teilnehmerbeitrag für Vereinsmitglieder.
Der Mitgliederbeitrag wird
- bei definitiver Aufnahme in den Verein (vgl. 4.1) oder
- jährlich im laufenden Vereinsjahrs fällig
Alle Einnahmen und Ausgaben werden in Form eines jährlichen Budgets geplant und der Mitgliederversammlung zur Freigabe vorgelegt. Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 01. November bis zum 31. Oktober.
Vom Verein getätigte Investitionen werden im Budget ausgewiesen. Es wird eine Inventarliste geführt, in der das vorhandene Material bewertet werden kann.